Rechtsfragen
(Schweiz)
Q: Ich
will eine Homepage für meine Band auf dem Internet
publizieren. Darauf sieht man unseren Bandnamen und unser
Logo und Musikstücke können im MP3-Format downgeloadet
werden.
Wie kann ich das Logo, unseren Bandnamen und die Musikstücke
gegen das Kopieren schützen (international)?
A: Technisch
lassen sich diese Dinge nicht wirklich schützen. Rechtlich
sieht es für dich besser aus: Die
Musikstücke sind durch das Urheberrecht automatisch
geschützt. Du musst nichts anmelden und kannst
gegen jeden vorgehen, der die Stücke nicht bloss für
sich selbst anhört, kopiert oder sie sonst zu einer
der erlaubten Ausnahmen verwendet.
International sieht es ebenfalls gut für dich aus: In
den meisten Ländern sind deine Stück ebenfalls
automatisch geschützt; gewisse Länder setzen immerhin
einen speziellen Copyright-Vermerk voraus.
Kontaktiere vorab allerdings auch die SUISA.
Sie ist für die Verwertung von Urheberrecht im Bereich
der Musik zuständig. Für
den Namen und das Logo erhälst du einen guten Schutz,
indem du beides als Marke beim Institut
für Geistiges Eigentum in Bern hinterlegst. Diese
Registrierung kostet 800 Franken pro Marke. Falls die Marken
den gesetzlichen Anforderungen genügen, bist du dann
davor geschützt, dass andere die Marken in der Schweiz
im selben Umfeld gebrauchen wie du.
Ein internationaler Schutz kostet sehr viel mehr, da in
jedem Land eine Eintragung vorgenommen werden muss. Zum
Schutz des Namens kann deine Band eventuell auch den in Art.
29 Zivilgesetzbuch festgehaltenen Namens-schutz geltend
machen, falls sich jemand sich des Namens anmasst.
David
Rosenthal
SUISA
/ GEMA
SUISA:
Ein
Werk ist von Gesetzes wegen bereits in dem Moment geschützt
ist, wo es geschaffen und auf irgendeine Weise wahrnehmbar
gemacht worden ist.
Der urheberrechtliche Schutz besteht
somit schon vor der Anmeldung bei der SUISA. Du has auch bei einer Nutzung deines Songs in Deutschland
Anspruch auf Urheberrechtsentschädigung, denn zwischen
der SUISA und der GEMA - ihrer deutschen Schwestergesellschaft - wurde
ein Gegenseitigkeitsvertrag abgeschlossen, worin sich die SUISA zur Wahrung der Urheberrechte der GEMA-Mitglieder für
das Gebiet der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein
verpflichtet hat, und die GEMA ihrerseits ist dieselbe Verpflichtung
für die SUISA-Mitglieder für das Gebiet Deutschlands
eingegangen.
Die SUISA hat solche Gegenseitigkeitsverträge noch mit über
90 anderen ausländischen Schwestergesellschaften abgeschlossen.
Die Urheberrechtsentschädigungen werden im Land der
Musiknutzung von der entsprechenden Verwertungsgesellschaft
eingezogen, und diese verteilt die den Mitgliedern von ausländischen
Schwestergesellschaften zustehenden Erlöse an dieselben
weiter, welche sie schliesslich an die Urheber auszahlen.
Wie
wird Musik im Internet abgerechnet?
- Rechtliches Art.
10, Abs.1 des schweizerischen Urheberrechtsgesetzes
(URG) lautet: "Der Urheber oder die Urheberin hat
das ausschliessliche Recht zu bestimmen, ob, wann und
wie das Werk verwendet wird." Diese Generalklausel ermöglicht
es den Urhebern, auch über die Verwendung ihrer Werke
bei neuen technischen Anwendungen wie zum Beispiel im
Internet mitzureden. Die
SUISA-Mitglieder treten mit dem neuen Wahrnehmungsvertrag
auch die Verwendungsrechte für Internet-Nutzungen an die
SUISA ab. Wird die Musik jedoch in einen neuen Sinnzusammenhang
gebracht, entsteht bei deren Verwendung ein neues (Multimedia-)
Werk.
In diesen Fällen muss beim Urheber oder Verleger
immer erst rückgefragt werden. Bei der Verwendung von
Musik sind nicht nur die Urheberrechte der SUISA-Mitglieder
betroffen. Wird die Musik ab vorbestehenden Tonträgern
verwendet, sind auch die verwandten Schutzrechte der Interpreten
und Produzenten zu erwerben. Diese Rechtsinhaber werden
von der SUISA nicht vertreten und müssen deshalb separat
und frühzeitig angefragt werden.
"All
rights reserved ..." und SUISA-Zeichen
Gemäss
Ziff. 68 des hier massgebenden Tarifs PI (Aufnehmen von
Musik auf Tonträger, die ans Publikum abgegeben werden)
sind alle Etiketten der serienmässig hergestellten
Tonträger mit den folgenden Angaben zu versehen:
- Mit dem Zeichen "+SUISA+" (je ein Kreuz vor und nach dem
Wort, über und unter dem Wort ein Balken, nach dem
Zeichen nach oben versetzt ein R im Kreis); die SUISA
stellt hierfür unentgeltlich Clichés zur Verfügung;
- Mit dem Vermerk "Urheber- und Hersteller-Rechte vorbehalten,
vor allem für öffentliches Vorführen, Senden
und Überspielen";
- Mit den Titeln aller geschützter Musikwerke, die
auf dem Tonträger enthalten sind, sowie mit den Namen
ihrer Komponisten, Textautoren und Bearbeiter.
Das
SUISA-Zeichen, welches auf die CD's gepresst wird, ist
das oben beschriebene (ich verweise Sie auf Ziff. 68 des
Tarifs PI, wo dieses Zeichen abgebildet ist; falls Sie
noch nicht im Besitze dieses Tarifs sein sollten, bitte
ich Sie, mir Ihre Adresse mitzuteilen, damit ich Ihnen
ein Exemplar zustellen könnte). Wie
Sie Obgenanntem ebenfalls entnehmen können, muss
der "All rights reserved ..."-Vermerk angebracht werden.
Ich möchte Sie allerdings darauf hinweisen, dass
dieser Vermerk nur deklaratorische Bedeutung hat. Er verbessert
somit Ihre Rechtsstellung nicht. Der urheberrechtliche
Schutz besteht vielmehr bereits von Gesetzes wegen (vgl.
hierzu auch die Ausführungen unter Ziff. 4). Im Falle
der Verletzung Ihrer Urheberrechte durch einen Dritten
könnten Sie gerichtlich gegen diesen vorgehen. Bei
Pirateriefällen übernimmt die SUISA die Rechtsverfolgung.
LC-Nummern
LC
ist die Abkürzung für "Label Code" und lediglich
ein Erkennungsmerkmal. Der Label Code bzw. die LC-Nr. dient
den Fernseh- und Radio-Sendeanstalten zur Differenzierung
und richtigen Steuerung der Sendetantièmen an die
GVL. Mit der Vergabe von LC-Nummern hat die SUISA nichts
zu tun. Solche wurden zumindest früher von EMI House
of Music vergeben:
Adresse:
EMI Music Publishing Germany
House of Music
Alsterchaussee 25
D - 2000 Hamburg 13
Tel.: 0049 - 40 - 41 40 15 50
Fax: 0049 - 40 - 41 40 15 15
(Ich
habe gehört, dass EMI keine neuen LC-Nummern mehr vergibt,
bin allerdings nicht sicher, ob diese Information korrekt
ist.)
SUISA