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Rechtsfragen (Schweiz)

Q: Ich will eine Homepage für meine Band auf dem Internet publizieren. Darauf sieht man unseren Bandnamen und unser Logo und Musikstücke können im MP3-Format downgeloadet werden.

Wie kann ich das Logo, unseren Bandnamen und die Musikstücke gegen das Kopieren schützen (international)?

A: Technisch lassen sich diese Dinge nicht wirklich schützen. Rechtlich sieht es für dich besser aus: Die Musikstücke sind durch das Urheberrecht automatisch geschützt. Du musst nichts anmelden und kannst gegen jeden vorgehen, der die Stücke nicht bloss für sich selbst anhört, kopiert oder sie sonst zu einer der erlaubten Ausnahmen verwendet.
International sieht es ebenfalls gut für dich aus: In den meisten Ländern sind deine Stück ebenfalls automatisch geschützt; gewisse Länder setzen immerhin einen speziellen Copyright-Vermerk voraus.
Kontaktiere vorab allerdings auch die SUISA. Sie ist für die Verwertung von Urheberrecht im Bereich der Musik zuständig. Für den Namen und das Logo erhälst du einen guten Schutz, indem du beides als Marke beim Institut für Geistiges Eigentum in Bern hinterlegst. Diese Registrierung kostet 800 Franken pro Marke. Falls die Marken den gesetzlichen Anforderungen genügen, bist du dann davor geschützt, dass andere die Marken in der Schweiz im selben Umfeld gebrauchen wie du.
Ein internationaler Schutz kostet sehr viel mehr, da in jedem Land eine Eintragung vorgenommen werden muss. Zum Schutz des Namens kann deine Band eventuell auch den in Art. 29 Zivilgesetzbuch festgehaltenen Namens-schutz geltend machen, falls sich jemand sich des Namens anmasst.

David Rosenthal

 

SUISA / GEMA 

SUISA: Ein Werk ist von Gesetzes wegen bereits in dem Moment geschützt ist, wo es geschaffen und auf irgendeine Weise wahrnehmbar gemacht worden ist.

Der urheberrechtliche Schutz besteht somit schon vor der Anmeldung bei der SUISA. Du has auch bei einer Nutzung deines Songs in Deutschland Anspruch auf Urheberrechtsentschädigung, denn zwischen der SUISA und der GEMA - ihrer deutschen Schwestergesellschaft - wurde ein Gegenseitigkeitsvertrag abgeschlossen, worin sich die SUISA zur Wahrung der Urheberrechte der GEMA-Mitglieder für das Gebiet der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein verpflichtet hat, und die GEMA ihrerseits ist dieselbe Verpflichtung für die SUISA-Mitglieder für das Gebiet Deutschlands eingegangen.

Die SUISA hat solche Gegenseitigkeitsverträge noch mit über 90 anderen ausländischen Schwestergesellschaften abgeschlossen. Die Urheberrechtsentschädigungen werden im Land der Musiknutzung von der entsprechenden Verwertungsgesellschaft eingezogen, und diese verteilt die den Mitgliedern von ausländischen Schwestergesellschaften zustehenden Erlöse an dieselben weiter, welche sie schliesslich an die Urheber auszahlen.

Wie wird Musik im Internet abgerechnet?

  • Rechtliches Art. 10, Abs.1 des schweizerischen Urheberrechtsgesetzes (URG) lautet: "Der Urheber oder die Urheberin hat das ausschliessliche Recht zu bestimmen, ob, wann und wie das Werk verwendet wird." Diese Generalklausel ermöglicht es den Urhebern, auch über die Verwendung ihrer Werke bei neuen technischen Anwendungen wie zum Beispiel im Internet mitzureden. Die SUISA-Mitglieder treten mit dem neuen Wahrnehmungsvertrag auch die Verwendungsrechte für Internet-Nutzungen an die SUISA ab. Wird die Musik jedoch in einen neuen Sinnzusammenhang gebracht, entsteht bei deren Verwendung ein neues (Multimedia-) Werk.
    In diesen Fällen muss beim Urheber oder Verleger immer erst rückgefragt werden. Bei der Verwendung von Musik sind nicht nur die Urheberrechte der SUISA-Mitglieder betroffen. Wird die Musik ab vorbestehenden Tonträgern verwendet, sind auch die verwandten Schutzrechte der Interpreten und Produzenten zu erwerben. Diese Rechtsinhaber werden von der SUISA nicht vertreten und müssen deshalb separat und frühzeitig angefragt werden.

"All rights reserved ..." und SUISA-Zeichen 

Gemäss Ziff. 68 des hier massgebenden Tarifs PI (Aufnehmen von Musik auf Tonträger, die ans Publikum abgegeben werden) sind alle Etiketten der serienmässig hergestellten Tonträger mit den folgenden Angaben zu versehen:

  • Mit dem Zeichen "+SUISA+" (je ein Kreuz vor und nach dem Wort, über und unter dem Wort ein Balken, nach dem Zeichen nach oben versetzt ein R im Kreis); die SUISA stellt hierfür unentgeltlich Clichés zur Verfügung;
  • Mit dem Vermerk "Urheber- und Hersteller-Rechte vorbehalten, vor allem für öffentliches Vorführen, Senden und Überspielen";
  • Mit den Titeln aller geschützter Musikwerke, die auf dem Tonträger enthalten sind, sowie mit den Namen ihrer Komponisten, Textautoren und Bearbeiter.

Das SUISA-Zeichen, welches auf die CD's gepresst wird, ist das oben beschriebene (ich verweise Sie auf Ziff. 68 des Tarifs PI, wo dieses Zeichen abgebildet ist; falls Sie noch nicht im Besitze dieses Tarifs sein sollten, bitte ich Sie, mir Ihre Adresse mitzuteilen, damit ich Ihnen ein Exemplar zustellen könnte). Wie Sie Obgenanntem ebenfalls entnehmen können, muss der "All rights reserved ..."-Vermerk angebracht werden. Ich möchte Sie allerdings darauf hinweisen, dass dieser Vermerk nur deklaratorische Bedeutung hat. Er verbessert somit Ihre Rechtsstellung nicht. Der urheberrechtliche Schutz besteht vielmehr bereits von Gesetzes wegen (vgl. hierzu auch die Ausführungen unter Ziff. 4). Im Falle der Verletzung Ihrer Urheberrechte durch einen Dritten könnten Sie gerichtlich gegen diesen vorgehen. Bei Pirateriefällen übernimmt die SUISA die Rechtsverfolgung.

 

LC-Nummern

LC ist die Abkürzung für "Label Code" und lediglich ein Erkennungsmerkmal. Der Label Code bzw. die LC-Nr. dient den Fernseh- und Radio-Sendeanstalten zur Differenzierung und richtigen Steuerung der Sendetantièmen an die GVL. Mit der Vergabe von LC-Nummern hat die SUISA nichts zu tun. Solche wurden zumindest früher von EMI House of Music vergeben:

Adresse:
EMI Music Publishing Germany
House of Music
Alsterchaussee 25
D - 2000 Hamburg 13
Tel.: 0049 - 40 - 41 40 15 50
Fax: 0049 - 40 - 41 40 15 15

(Ich habe gehört, dass EMI keine neuen LC-Nummern mehr vergibt, bin allerdings nicht sicher, ob diese Information korrekt ist.)

SUISA

 

Web master Mathias Nöthiger

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